Visum Australien
Visum für Australien - Übersicht über auserwählte Visaarten
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STUDENTENVISUM FÜR AUSTRALIEN
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Checkliste Studentenvisa
- für einen längeren Zeitraum als 4 Monate Studium, benötigen Sie ein Studentenvisum
- für einen kürzeren Zeitraum als 3 Monate reicht ein Touristenvisum aus, wenn Sie zum Beispiel einen Englisch- oder Computer- bzw. Businesskurs besuchen.
- Bewerber mit einem Working Holiday Visum dürfen bis zu 4 Monate an einem Studium teilnehmen.
- gültiger Reisepass (gültig bis 6 M. nach dem geplanten Studienaufenthalt)
- Immatrikulationbescheinigung der australischen Bildungseinrichtung (Confirmation of Enrolment (CoE) die darauf vermerkte Nummer ist im Antragsformular anzugeben)
- bei einem Aufenthalt ab 12 Monaten: eine ärztliche/ radiologische Untersuchung bei einem Vertragsarzt der australischen Botschaft bitte per Post unter Angabe der Referenznummer des Visaantrags an die australische Botschaft zu schicken
- Nachweis über den Abschluss einer Overseas Student Health Cover (OSHC) für die Dauer des geplanten Aufenthaltes, sofern dies nicht von der australischen Bildungseinrichtung übernommen wurde. Die OSHC wird in der Regel von Ihrem australischen Bildungsinstitut gleich mit angeboten.
WICHTIG:
Bei der Beantragung des Visums im Internet erhält man ein elektronisches
Visum, welches mit der Nummer des Reisepasses verknüpft ist und elektronisch
bei Einreise hinterlegt ist.
Damit ist ihr Visum den Behörden bei der Einreise bekannt. Wir empfehlen jedoch trotzdem das Visum zu Hause auszudrucken und sicherheitshalber mit auf den Flug zu nehmen. Das Visum muss auch später nicht im Reisepass vermerkt werden.
Sie können sich jedoch auf Wunsch vor Ort bei der Einwanderungsbehörde (Department of Immigration and Citizenship (DIAC) in Australien) eine Visamarke im Reisepass einkleben lassen, auf welchem Ihr Arbeitsrecht vermerkt ist.
Studenten erhalten seit April 2008 automatisch ein Arbeitsrecht in
Australien.
Das Arbeitsrecht gilt ab dem ersten Schultag und erlaubt
Studenten während der Studienzeit bis zu 20h/Woche und während den Ferien
Vollzeit zu arbeiten. Bei Postgraduate Studiengängen gibt es die Möglichkeit für Familenmitglieder Vollzeit zu arbeiten.
Wer die genannten Höchststundenzahl von 20 h/Woche
während der Ausbildung übersteigt und von den Behörden ergriffen wird, muss
mit dem Entzug des Studentenvisums, sofortiger Ausreise und Einreiseverbot
innerhalb der kommenden 3 Jahre rechnen.
Inwieweit eine Einreise nach 3 Jahren gewährt wird, ist fraglich und kommt auf das Ausmaß der gegangenen Rechtwidrigkeit an.

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